4. Gebot
4. Du sollst das Recht der Selbstbestimmung deiner Mitmenschen achten!
Nicht leichtfertig, ohne überwiegend rechtfertigendes Informationsinteresse
der Mitmenschen andere Menschen (oder Institutionen) in die Öffentlichkeit
zerren!
Nicht durch Indiskretionen oder Intim-"Berichte" oder "Klatsch
und Tratsch" die Privatsphäre oder gar die Intimsphäre anderer verletzen!
Nicht den Namen eines Mit-Menschen nennen, wenn dies nicht durch ein
überwiegendes Informationsinteresse geboten ist!
Nicht Photos verwenden, wenn dies dem Willen des Abgebildeten widerspricht, es
sei denn, die Ausstrahlung sei gemäß § 23 KUG als "Bildnis aus dem
Bereiche der Zeitgeschichte" gerechtfertigt (und nicht durch ein
berechtigtes Interesse des Abgebildeten gehindert)!